Förderanträge

Die Vergabe von Fördermitteln aus dem Saatgutfonds kann auf Antrag erfolgen.

Der Saatgutfonds fördert ausschließlich Projekte, die sich

  1. in gemeinnütziger Trägerschaft befinden und
  2. der Forschung in der ökologischen bzw. biologisch-dynamischen Pflanzenzüchtung und der damit verbundenen Neuentwicklung von Sorten widmen.

Die Erhaltungszucht alter Sorten wird als wichtig und notwendig erachtet, kann aber nicht gefördert werden.

Auch gentechnische und Zellkulturverfahren (z. B. Protoplastenfusion, CMS-Hybridzüchtung) sowie die Hybridzucht werden vom Saatgutfonds grundsätzlich nicht gefördert.

Geschmack, Nahrungsqualität und Nachbaufähigkeit der Sorten stehen dabei als Forschungs- und Züchtungsziele ebenso im Vordergrund wie Ertragsstabilität, Widerstandsfähigkeit und regionale Anpassung.

Weitere Förderbedingungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft leitet die Anträge an den Treuhänderkreis des Saatgutfonds weiter, der über eine Förderung entscheidet. Wir behalten uns darüber hinaus vor, Gutachten von (externen) fachkundigen Personen einzuholen. Die Entscheidungen werden während des Wintertreffens des Treuhänderkreises getroffen (i. d. R. im Januar) und die Bescheide anschließend verschickt. Eine Mittelvergabe im Laufe des Jahres ist nicht möglich.

Sollten Sie weitere Fragen zur Projektförderung haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

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